Allgemeine Rahmenausschreibung

Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen oder eines anerkannten ausländischen Golfclubs sind und ihre Vorgabe nachweisen.

Meldungen sind im Clubhaus in der Meldeliste, per E-Mail oder unserer Homepage möglich. Jedes Wettspiel ist limitiert. Die Meldungen werden in Reihenfolge des Einganges registriert. Bei Überschreitung des Limits wird eine Warteliste geführt, bei Absagen rücken Meldungen entsprechend ihrer Position in der Warteliste nach. Ob die Startmöglichkeit am Turnier besteht, ist am Vortag zu erfragen.

Bei Stornierungen nach Meldeschluss bzw. Nichtantreten zum Wettspiel muss das Startgeld entrichtet werden.

Eine Turnierabsage aufgrund einer geringen Beteiligung bleibt dem Veranstalter bzw. der Spielleitung vorbehalten.

Das Startgeld muss vor dem Start entrichtet werden. Gutscheine der beiden Golfführer "Köllen-GOLF" und des "ALBRECHT-GOLF-GUIDE" haben für Turnier-Greenfee keine Gültigkeit.

Startzeiten werden im Clubhaus und mit passwortgeschütztem Zugang im DGV-Intranet www.mygolf.de veröffentlicht. Durch Namen, Mitglieds- und Servicenummer kann so nur das Mitglied auf seine Startzeiten zugreifen, ggfs. auch noch auf die der Partner seiner Spielergruppe.

Caddies müssen bei Turnieranmeldung mit angegeben werden. Anfallende Kosten für Halfway und/oder Playersparty müssen vor Turnierstart beglichen werden. Jugendliche, die im laufenden Jahr jünger als 13 Jahre alt sind, müssen bei Turnieren mit einem Caddy starten, der älter als 18 Jahre ist. Abweichungen kann die Spielleitung genehmigen.

Susanne Weinhold / Dr. Uwe Wygoda / Mario Bode / Mario Happich / Frank Lehmann           

Die Zählkarte ist sofort nach Spielende im Clubsekretariat einzureichen.

Sofern in der Turnierausschreibung keine anderen Regelungen getroffen werden, gilt der Doppelpreisausschluss (Brutto vor Netto).

Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung bzw. Aushang der vollständigen Ergebnisliste beendet.

Mit der Anmeldung zum Turnier stimmt der Spieler zu, dass während der gesamten Veranstaltung Foto- und Vidoeaufnahmen gemacht werden, die zu Medien- und Kommunikationszwecke des Veranstalters dienen und seine Daten intern gespeichert werden.